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AGB DES BEHANDLUNGSVERTRAGES

1. Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten?

1.1. Ärztliche Verordnung

Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten sie von der Ärztin/vom Arzt Ihres Vertrauens, die/der zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt ist. Die Verordnung muss neben persönlichen Daten

eine medizinische Diagnose, die Anzahl der Behandlungseinheiten und die verordnete Behandlung beinhalten.

Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn Sie die Leistung Ihres Physiotherapeuten ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunde erbracht werden. Sollten Sie z.B. unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder auftreten, teilen Sie dies Ihrem Physiotherapeuten sofort mit.

1.2. Verrechnung der Behandlungskosten

Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material. Sie werden Ihnen im ersten Behandlungstermin bekannt gegeben und richten sich nach der individuell in Aussicht genommenen Behandlung. Ihr Physiotherapeut hat keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Sie begleichen die Kosten direkt mit Ihrem behandelnden Wahl-Physiotherapeuten und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemäß dem Kassentarif/satzungsmäßigen Kostenzuschuss an. Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz/Kostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden.

1.3. Chefärztliche Genehmigung Ihres Krankenversicherungsträgers

Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigen Sie eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung. Damit bewilligt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten/des satzungsmäßigen Kostenzuschusses nach erfolgter Durchführung der Behandlung und nach Begleichung der Behandlungskosten aufgrund der gleichzeitig mit der chefärztlich bewilligten Verordnung vorgelegten Honorarnote.

1.4. Befunde

Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei ist Ihr Physiotherapeut auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.

2. Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?

2.1. Persönliche Einzelbetreuung

Ihr Physiotherapeut steht für die Dauer der Behandlung ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Er ist Ihr Ansprechpartner in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung. Mit ihm vereinbaren Sie die für Sie wichtigen Bereiche wie ...

• Wohin? -> Behandlungsziel

• Was? -> Maßnahmen der Behandlung

• Wann? -> Behandlungstermine

• Wie lange? -> Behandlungsdauer

• Wie häufig? -> Behandlungsfrequenz

• Bis wann? -> Behandlungsumfang

• Wie viel? -> Kosten der Behandlung

 

2.2. Ihre Behandlung

Die Leistung Ihres Physiotherapeuten setzt sich zusammen aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen wie insbesondere

• persönliche individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung

• behandlungsbezogene Administration, Terminvergabe

• für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und

    Bereitstellen individuellen Therapiematerials

• Dokumentation (Krankengeschichte) und 10-jährige Aufbewahrung, wobei Sie ein Recht zur Einsichtnahme und                         Kopie (gegen Kostenersatz) haben

• bei Bedarf/nach Anfrage: Verfassen von über die Dokumentation hinausreichenden, individuellen Befunden zur Vorlage         bei diversen Stellen wie Krankenversicherungsträgern, behandelnden ÄrztInnen, privaten Versicherungsträgern und                 ähnlichen Stellen

Mit Ihrer Unterschrift im Anschluss an eine Behandlungssitzung bestätigen Sie die Inanspruchnahme der Behandlung. Dies ist eine Voraussetzung für die Kostentragung durch Ihren Krankenversicherungsträger.

2.3. Grundsätze der Behandlung Ihres Physiotherapeuten

Gesetz: Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere           dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung. (MTD-       Gesetz)

• Wissenschaft: Ihr Physiotherapeut orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

• Selbstbestimmung: Ihr Physiotherapeut unterbreitet Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der                        Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen, dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit              Ihrem Physiotherapeuten abzusprechen.

• Verschwiegenheit: Alle Informationen, die Sie Ihrem Physiotherapeuten geben, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.     Es wird davon ausgegangen, dass ein Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit der                             verordnenden Ärztin/dem verordnenden Arzt als auch den weiteren, von Ihnen genannten und an der Behandlung                      beteiligen Gesundheitsberufen gewünscht ist. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person                    weitergegeben. Sollte sich eine weitere Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll          und notwendig erweisen, wird sich Ihr Physiotherapeut mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die Weitergabe der          aus gesetzlichen Gründen verpflichtenden Dokumentation.

2.4. Dokumentation

Ihr Physiotherapeut ist gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum Ihres Physiotherapeuten. Auf Ihr Verlangen können Sie Einsicht in die Dokumentation nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei Ihrem  Physiotherapeuten und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.

3. Was sollten Sie über die Kosten der Behandlung wissen?

3.1. Höhe der Kosten

Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material. Sie werden Ihnen im ersten Behandlungstermin bekannt gegeben und richten sich nach der individuell in Aussicht genommenen Behandlung. Sie basieren auf der beigelegten Honorarliste wie folgt:

• Physiotherapie 30 min … 60 Euro

• Physiotherapie 45 min … 80 Euro

• Physiotherapie 60 min … 100 Euro

3.1. Zahlungsmodus

Ihr Physiotherapeut stellt nach Ende der Behandlung (bzw. Behandlungsserie der ärztlichen Verordnung) eine Honorarnote über die Gesamtkosten er Behandlungssitzungen aus.

Folgenden Zahlungsmodus können Sie mit Ihrem Physiotherapeuten vereinbaren:

• Zahlungs mittels Banküberweisung/Erlagschein

• Barzahlung

Falls der Zahlungsaufforderung nach 14 Tagen nicht nachgekommen wird, kommt es zu einer Zahlungserinnerung, welche innerhalb von 14 Tagen zu begleichen ist. Wir der Zahlungserinnerung ebenfalls nicht nachgekommen, behält sich Ihr Physiotherapeut das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 4% in Rechnung zu stellen.

4. Was ist Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung?

Ihr Physiotherapeut ist Begleiter auf Ihrem ganz persönlichen Weg und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Erstbefundung werden Behandlungsziele und -maßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie Ihrem Physiotherapeuten über Ihren Gesundheitszustand und die mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden sowie bisher vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen Auskunft geben. Ihr Physiotherapeut unterstützt Sie dabei durch gezielte Fragestellungen.

Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.

Erhält Ihr Physiotherapeut den Eindruck, dass der Behandlungserfolg z.B. mangels Ihrer Mithilfe nicht erreichbar erscheint, wir er sie darauf ansprechen und versuchen, eine Lösung anzubieten.

5. Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?

Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich – spätestens aber werktags 24h vor dem vereinbarten Termin – Ihrem Physiotherapeuten mitzuteilen. Andernfalls behält sich Ihr Physiotherapeut das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, sie Sie auch bei der durchgeführten Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.

6. Wann endet die Behandlung?

Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue Verordnung.

Die Behandlung endet üblicherweise in Einvernehmen zwischen Ihnen und Ihrem Physiotherapeuten. Sowohl Ihnen als auch Ihrem Physiotherapeuten steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Ihr Physiotherapeut wird sich insbesondere zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn er der Meinung ist, dass die Behandlung nicht zum gewünschten bzw. vereinbarten Erfolg führt oder medizinisch-therapeutisch andere Behandlungsmaßnahmen indiziert sind.

Dasselbe gilt, wenn beispielsweise Ihrem Physiotherapeuten die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheint oder Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar.

7. Wie suchen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger um Rückersatz der tarifmäßigen Behandlungskosten/satzungsmäßigen Kostenzuschuss an?

Nach Begleichung der Honorarnote hat der Patient die Möglichkeit, bei seinem Krankenversicherungsträger eine Kostenrückerstattung zu beantragen. Folgende Unterlagen werden dafür benötigt: die Originalhonorarnote, der Einzahlungsbeleg und der ärztliche Verordnungsschein. Die Höhe der Kostenrückerstattung variiert von Krankenkasse zu Krankenkasse. Der anfallende Selbstbehalt kann durch eine etwaige Zusatzversicherung gegebenfalls geltend gemacht werden. Die weitere Kostendeckung ist dabei vom Patienten selbst zu prüfen.

8. Datenschutz

Daten der Patienten werden vertraulich behandelt und unterliegen den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Daten werden zum Zweck der Vertragserfüllung sowie eventuell für eigene Werbezwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Der Patient ist damit einverstanden, dass persönliche Daten, die dem Physiotherapeuten zur Verfügung gestellt werden, EDV- mäßig gespeichert werden und im Rahmen des Vertragszweckes Verwendung finden.

10. Wertgegenstände

Für nicht ordnungsgemäß verwahrte Wertgegenstände kann keine Haftung übernommen werden.

11. Übermittlung von Daten via E-Mail

Durch das Akzeptieren der vorliegende AGB willigen Sie ein, dass Dienstgeberbestätigungen, Honorarnoten, Zahlungsbestätigungen, Trainingspläne, Übungsanleitungen und dergleichen via E-Mail versendet werden dürfen.

14. Gültigkeit dieser Vereinbarung

Sie bestätigen mit Ihrer Kenntnisnahmen die vorliegenden AGB des Behandlungsvertrages gelesen, verstanden und vollinhaltlich akzeptiert zu haben.

(Version Dezember 2023)

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